Clowns - wohl mehr eine rhetorische Frage!

Balu, Donnerstag, 06.09.2018, 14:38 (vor 2057 Tagen) @ Broesler2821 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 06.09.2018, 14:46

Sehr fleißige Recherche, aber 1. wo ist die Bespassung, für die Clowns üblicherweise stehen und 2. wo kein Kläger kein Richter und selbst wenn sich ein Kläger finden ließe, bin ich der Überzeugung, dass sich aktuell weder ein staatlicher Anwalt, noch ein staatlicher Richter finden läßt, der die Klage verhandeln möchte.

Eine analoge Frage wäre m. E.
Ist der Tatbestand des Messerns dadurch gegeben, dass derjenige, der über das Messer verfügt und damit einen anderen bedroht, evtl. sogar verletzt, gar tötet?

Strafbar ist es für jemanden, der schon länger hier lebt, ein Messer mit sich zu führen, welches eine feststehende Klinge von mehr als 9 cm hat, sofern dafür nicht ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Nun könnte man eine weitere Frage anschließen: "Ist das Messern eines Menschen, der seine EC-Karte nicht freiwillig raus rückt, also sich einem Raub widersetzt, ein berechtigtes Interesse...."

Insofern also ist die Frage wohl eher...naja.

Gruß
Balu

--
Nie wieder CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke.
Die wahren Feinde eines Volkes sind seine Terroristen, die sich als Politiker, Richter, Staatsanwälte, Polizei und Verwaltungsangestellte tarnen. Der Staat als einziger Hort allen Terrors.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung