Grenzöffnung

Falkenauge, Dienstag, 04.09.2018, 10:01 (vor 2058 Tagen) @ nereus1765 Views

Hallo nereus,

das ist ein Streit um Worte, denn "mit Worten lässt sich trefflich streiten" (Mephisto in Goethes "Faust"), wenn vom eigentlichen Begriff abgelenkt werden soll.

Richtig ist, dass schon in den Jahren vorher Tausende über die Grenzen nach Deutschland gekommen sind. Seit den 1960er Jahren sind „Millionen von Ausländern in die Bundesrepublik eingewandert, haben ihre Familien nachgeholt und bilden heute zum Teil – eine inzwischen wohl nicht mehr auflösbare Problematik, die insbesondere Türken, Kurden, und Araber diverser Nationalität und Herkunft betrifft – stabile Parallelgesellschaften in allen westdeutschen Großstädten.“

Seit den 1970er Jahren ist zum Familiennachzug der ursprünglichen Gastarbeiter als weiteres Einfallstor millionenfacher Einwanderung das Asylrecht des Grundgesetzes hinzugetreten, das in Art. 16a mit dem ersten Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ nach Interpretation des Bundesverfassungsgerichts jedem Einzelnen ein individuelles, subjektives, also einklagbares Recht gegenüber dem deutschen Staat verleiht.

Das Entscheidende im September 2015 ist die bedingungslose Offenhaltung der Grenzen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen und Zurückweisungen.
Genaueres in der Verfassungsklage der AfD.


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