Keinerlei Aufforderung zur Gewalt

Gernot ⌂, Mittwoch, 29.08.2018, 20:04 (vor 2059 Tagen) @ Frances FreeToBe3997 Views

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Dort wird dann eine Kopie dieses Postings vorgezeigt mit der Bitte gegen
diesen Herrn doch die jetzt folgende Anzeige wegen Volksverhetzung und
Aufruf zur Gewalt aufzunehmen.

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Weder die Lügen der Chebli noch die Aufforderungen des sich versprechenden "Migranten" enthalten eine Aufforderung zur Gewalt.
Selbst unterstellend eine hineinzuinterpretieren dürfte hier mindestens ebenso schwierig sein, wie einem "Gas geben"-Plakat des Motorradfahreres Udo Voigt eine Aufforderung zur Vergasung von Menschen zu unterstellen, was erstaunlicher- oder beruhigenderweise erfolglos versucht wurde.

Juristisch ist die Auslegung einer zumindest theoretisch verschieden auslegbaren Aussage zum Nachteil eines Angeklagten sowieso nicht zulässig.


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