Sorry, aber das ist Quark!

Balu, Freitag, 17.08.2018, 11:18 (vor 2051 Tagen) @ Mandarin2697 Views

Erst mal wird ein Anspruch gegen den Inverkehrbringer und alle die in der Kette von der Herstellung bis zum Inverkehrbringer, (erst mal) leicht und ohne großen Aufwand zu ermitteln sind, formuliert. Dieser Anspruch bezieht sich auf ein Produkt (round up, Glyphos) und nicht auf dessen Inhaltsstoffe (Glyphosat).

Dieser Anspruch ist noch kein Schaden, der Schaden durch das Produkt muß vom Anspruchsteller nachgewiesen werden. Ein Richter entscheidet dann über die Aussicht des Anspruchs auf Klage. Dann kommt die Sache ans Laufen und der Klägeranwalt ermittelt, auch in DE.

Allerdings, und das kommt sehr häufig vor, stellen US-Anwälte im Lauf ihrer Ermittlungen (sog. Trail) fest, dass die Unternehmen Lücken in der Dokumentation und Beweisführung ihrer Unschuld haben. Das wird dann kritisch vor einem Geschworenengericht, weil dann der US-Anwalt des Klägers darauf rum reitet und dem Inverkehrbringer, etc. Fahrlässigkeit unterstellt.

Das führt dann i. d. R. zu einem Vergleich, bevor die Klage vor ein Geschworenengericht geht, dessen Urteil ungewiss ist.

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Nie wieder CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke.
Die wahren Feinde eines Volkes sind seine Terroristen, die sich als Politiker, Richter, Staatsanwälte, Polizei und Verwaltungsangestellte tarnen. Der Staat als einziger Hort allen Terrors.


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