Guter Ansatz

aliter, Mittwoch, 15.08.2018, 01:35 (vor 2075 Tagen) @ Rainer3689 Views

Ich (jetzt kommt das Entscheidente): Wollen sie mich zum Meineid
verleiten. Bei der Unterschrift steht, dass die Angaben an Eides statt
erklärt werden. Bei einem Eid gibt es kein ungefähr.

Sehr gut in der alten Manier, das System mit dem System bekämpfen. Auch die Frage der Immobilienbewertung sehr gut gelöst. Ich habe aber bei dem Kampf mit Behörden immer die Befürchtung, dass bei denen schnell die Nerven blank liegen und sie zeigen wollen, dass sie am längeren Hebel sitzen. Z.B. einen Sachverständige vorbeischicken, Standsicherheit, Bewohnbarkeit, Zuwegung, Entsorgung etc beanstanden(z.B. könnte ich mir vorstellen, dass bei nicht vorhandenem Badezimmer schnell die Unbewohnbarkeit postuliert wird, was das im Aussenbezirk bedeuten würde, kann man sich leicht vorstellen), und wenn das mit Gutachten und Stempel und Fristsetzung per Zustellurkunde kommt ist ausser Klage nicht viel zu machen.
Man muss sich vor Augen halten, dass wir in der BRD in einem insgesamt überregulierten (und wohl nicht mehr Widerspruchsfreiem) System leben.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich weit unterhalb des behördlichen Radars leben würde, aber das geht nicht immer, wenn man z.B. mit Sachbearbeiter(i)n zu tun hat, die z.B. bei einer wg. Reparatur entleerten und stillgelegten Kleinkläranlage mit paragraphgespickten Schreiben eine sofortige Wartung und Messung der Fäkalbiologie fordern.
Aber trotzdem, würde ich es begrüssen, wenn im DGF mehr solcher Umgangsformen mit Behörden zur Sprache kämen.


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