Die Milchmädchenrechnung der Erblasser

Mephistopheles, Dienstag, 14.08.2018, 09:34 (vor 2054 Tagen) @ Silke3336 Views

Was ich bei so einem Ansinnen "verschenke" soll, kann ich auch mit
@Hasso's Empfehlungen selbst besser anlegen und schenke später

Ja. Und zwar an den Staat.
Die Wahrscheinlichkeit, vor dem eigenen Tode zum Sozialfall zu werden, ist hoch. Der Staat kassiert dann das Erbe, wenn die Sperrfrist von 10 Jahren noch nicht abgelaufen ist.

Darin besteht die Milchmädchenrechnung der Erblasser, die zwar wissen, dass sie iegendwann sterben müssen, jedoch aber meinen, sie bleiben ewig und immerdar so fit wie heute. Dass man plötzlich und ganz unerwartet zum Pflegefall werden keann, das passiert natürlich nur den anderen. Man selber ist ja gefeit.

Wenn dann die 10-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist, dann haben die Erblasser zwar das Erbe verschenkt, aber nicht an die gedachten Erben.

Gruß Mephistopheles


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