Überlegungen zur Abkehr vom harten Gesetz

Odysseus, Donnerstag, 09.08.2018, 14:44 (vor 2085 Tagen) @ Olivia3919 Views

Durch diese Ablehnung ist in ganz Frankreich Sex mit Kindern nicht
strafrechtlich verfolgbar, da dieser "straffrei" ist, sobald die Kinder den
sexuellen Handlungen "zugestimmt" haben.

Nun ahnt man, warum Macron "ins Amt gehoben" wurde.

Da gibt es eine Reihe Gründe, aber andere Baustelle(n).
Ob er nun eingebremst wurde, oder sein Vorpreschen und Einknicken nur (naheliegendes) kalkuliertes Schauspiel war, bleibt Spekulation.

Laut deinem verlinkten Artikel ist er ja zunächst vorgeprescht:

".....kündigte Präsident Emmanuel Macron erstmals ein gesetzliches Schutzalter von 15 Jahren an"

Daraus wurde dann:

"...jedoch kein explizites Schutzalter vorgesehen. Allerdings wird der Straftatbestand der Vergewaltigung für unter 15-Jährige weiter gefasst. Bisher muss dem Täter "Zwang und Überraschung" nachgewiesen werden. Künftig kann er auch dann verurteilt werden, wenn er "die Wehrlosigkeit des Opfers" ausgenutzt hat. Damit würden "Kinder besser geschützt".....


Die Schlußfolgerung, dass man dem Kind/Jugendlichen nur "Einvernehmlichkeit" entlocken muß, ist plausibel.

Das man nicht zumindest die Grenze bei 10 oder 12 Jahren ohne wenn und aber zieht, ist bezeichnend.

Zumindest sollten Babys und Kleinkinder durch "Wehrlosikeit" nun sicher geschützt sein, aber das ist nur ein schwacher Trost.

Der "Schutz" wird weiter komplett in die Hand der Ermittlungsbeamten und der Richter gelegt.
Somit ist das funktionieren des Schutzes von Phaedos in höheren Kreisen weiter gewährleistet, wen auch umso schwieriger, je geringer das Alter.


Mir erscheint aber ein weiterer Grund für die Abkehr Macrons denkbar und ich stelle die Frage:


Ist diese "Elastizität" des Gesetzes in Frankreich eventuell (auch) dem Islam geschuldet, weil sonst die Straftaen diesbezüglich für "unter 15" rasant ansteigen würden und die gesellschaftlichen Probleme zusätzlich anfachen würde ?
- Von den vermutlich nicht vorhandenen Kapazitäten in Strafanstalten mal ganz abgesehen.

Allerdings würde das nicht dagegen sprechen, zumindest die unter 10-jährigen ohne wenn und aber zu schützen.
Bleibt also genug Raum für äußerst düstere Spekulationen.


Gruß Odysseus


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