Aus Vermietersicht

Dieter, Sonntag, 05.08.2018, 09:51 (vor 2084 Tagen) @ rodex4210 Views

Aus
Kreisen von Eigentümern zahlreicher vermieteter Wohnungen habe ich schon
oft gehört, dass Mieter im Hartz-IV-Bezug sehr interessant sind, weil die
Miete zuverlässig und pünktlich vom Amt bezahlt wird, während man mit
anderen Mietern oft Ärger hat.

Da ich auch hin und wieder vermiete, eine differenzierte Betrachtung:

Am schlimmsten sind m.E. ledige Männer (oder in Scheidung) mit oder ohne HartzIV.
Am besten und zuverlässigsten (und bei mir am beliebtesten) sind alleinstehende Mütter mit min. einem Kind. Da kommt das Geld immer, entweder vom Vater oder vom Amt. Auch sind sie meist verantwortungsbewußter als led. Männer, sodaß sie die Miete vom Amt auch dem Vermieter direkt oder indirekt zukommen lassen um die Wohn-Sicherheit der Kinder nicht zu gefährden.

Hartz IV bedeutet nicht zwangsläufig, daß der Vermieter die Miete erhält. Das liegt ausschließlich im Belieben des HartzIVer. Er kann die Mietzahlung vom Amt auch für sich behalten und der Vermieter hat Pech. Das ist zwar Rechtsbruch und Unterschlagung/Betrug, aber dem wird nicht nachgegangen.

Den Ämtern entsteht kein Schaden und der Vermieter strebt kein Rechtsverfahren an, weil er auf den Kosten hängenbleibt.

Gruß Dieter


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