Habe Fragen zu Grundstückserschließung bzw. Verkauf eines nicht erschlossenen Grundstücks als zukünftiges Bauland an die Gemeinde.

Albrecht, Samstag, 04.08.2018, 19:42 (vor 2063 Tagen)2053 Views

Hallo zusammen,

habe ein paar Frage an Leute, die sich mit Grundstückserschließungen auskennen.

Die Verwandtschaft meiner Frau besitzt ein Grundstück mit einer Größe von ca. 3.500 qm, die bisher an einen Landwirt verpachtet waren.

Nun ist die Gemeinde an die Familie herangetreten mit der Offerte das Grundstück kaufen zu wollen, weil sie mehrere Grundstücke zusammen als Bauland erschließen will.

Es soll aber nur ein Teil der zusammengekauften Fläche als Bauland/Bauplätze ausgewiesen werden, weil im Moment wohl das Land mit Priorität die Baulücken innerhalb des Ortes zur Bebauung genehmigt, was ja oft auch Sinn macht.

Im Moment spricht man zunächst von ca. 4 max. 6 Bauplätzen.

Soweit so gut, wenn nicht das zu geringe Kaufpreisgebot der Gemeinde wäre.

Die Gemeinde will für den Bereich auf denen die 4 evtl. 6 Bauplätze (50% davon fallen davon anteilmäßig auf das Gelände der Familie) max. 10 €/qm als Bauerwartungsland bezahlen und den Rest als Ackerland zu 1 €/qm.

Aus meiner Sicht handelt es sich bei den vom Land genehmigten Bauplätzen ja nicht mehr um Bauerwartungsland sondern um Bauland (nicht erschlossen) und bei dem Rest des Grundstücks um Bauerwartungsland.

Liege ich mit meiner Sichtweise richtig oder sind für diese Sichtweise weitere Bedingungen erforderlich?

Nach meiner Vorstellung ist die Gemeinde Dienstleister für die Bürger und sollte keinen größeren Gewinn zu Lasten der Bürger aus solchen Aktionen ziehen.

Deshalb wäre es aus meiner Sicht fair, wenn die Gemeinde wie folgt verfahren würde:
• Zusammenlegung der infrage kommenden Grundstücke zu einer Fläche
• Beauftragung einer Fachfirma zur Erschließung des Geländes als Bauland (Straße, Kanalarbeiten, Beleuchtung etc.)
• Parzellierung der Fläche, im Moment 4 bis 6 Bauplätze und der Rest bleibt vorerst unbebaut.
• Die Berechnung des Kaufpreises sollte für die Anzahl qm, die für die direkte Bebauung vorgesehen sind, zu marktüblichen Baulandpreisen erfolgen.
• Die restlichen qm würden wie Bauerwartungsland vergütet mit der Option, wenn innerhalb von z.B. 15 Jahren dieses Gelände ebenfalls als Bauland freigegeben wird, zahlt die Gemeinde nach dem Verkauf an die Bauherrn den Differenzbetrag zum Preis des zuvor gezahlten Bauerwartungslandes.

Wäre das auch aus Sicht einer neutralen Person ein gangbarer Weg oder gibt es professionellere Lösungen?

Wer zahlt eigentlich die Kosten, die für den Bau einer neuen Straße mit Kanalisation, Beleuchtung etc.?

Zahlt das die Gemeinde und müssen die Grundstückseigner hierfür anteilmäßig entsprechende Flächen abtreten? Wie wird das gehandhabt?

Wäre für ein paar Tipps sehr dankbar, gerne auch über die Mailfunktion des Forums.

Das Kaufpreisangebot der Gemeinde ist aus meiner Sicht so nicht akzeptabel.

Vielen Dank!

Gruß
Albrecht

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