Nutzungsrecht ist nicht Eigentum

Falkenauge, Donnerstag, 02.08.2018, 12:15 (vor 2066 Tagen) @ Dieter1800 Views

Hallo Falkenauge,

sämtliche Nutzungsrechte an Grund und Boden stehen unter der politischen
Willensbildung eines Staates in dessen Staatsgebiet. Hört der Staat auf zu
existieren (bzw. ändert sein Staatsgebiet) erlischt die Rechtsgrundlage
zur Nutzung.

Das betrifft doch nur die a-normalen Fälle des Überganges von Land an einen anderen Staat, wie in Deinem Fall an Polen.

Ober-Eigentümer ist immer der Staat. Von diesem kann man erwerben:
Natürl. und jurist. Personen haben z.B. in der BRD die freie Wahl eines
Nutzungsrechtes:
a) der Erwerb eines zeitl. unbeschr. vererbbaren Nutzungsrechtes
b) der Erwerb eines bis auf 99 Jahre begrenzten Nutzungsrechtes, welches
vom Staat oder von a) erworben wird gegen eine Gebühr
c) der Erwerb eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes, welches vom Staat
oder a) oder b) erworben wird, allerdings mit kürzerer Kündigungsfrist.

Das besteht nur in der Vorstellung so, nicht in der Wirklichkeit. Der Staat ist nicht Ober-Eigentümer des Grund und Bodens und verteilt jetzt nur noch entgeltliche Nutzungsrechte.

Am Grund und Boden bestehen private Eigentumsrechte von natürlichen und juristischen Personen, zu letzteren gehört auch der Staat. Das Eigentumsrecht wird durch Eintragung in das öffentliche Grundbuch beim Amtsgericht begründet. Das Eigentumsrecht ist das unumschränkte Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und rechtlich vom Nutzungsrecht zu unterscheiden, das befristet vom Eigentümer auf andere verliehen werden kann, wobei das Eigentum des Verleihers bestehen bleibt. Eigentum ist mehr als Nutzung.

Deine Vorstellungen haben mit dem deutschen Rechtssystem und insbesondere den Auswirkungen des Eigentums an Grund und Boden nichts zu tun.

Ich sehe da überhaupt keine Ausbeutung.

Das liegt an Dir, Dieter, nicht an einer angeblich nicht bestehenden Ausbeutung.

Gruß
Falkenauge


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