Welche Nutzungsreche gibt es bei Grund und Boden?

Dieter, Donnerstag, 02.08.2018, 11:41 (vor 2093 Tagen) @ Falkenauge1836 Views

Hallo Falkenauge,

sämtliche Nutzungsrechte an Grund und Boden stehen unter der politischen Willensbildung eines Staates in dessen Staatsgebiet. Hört der Staat auf zu existieren (bzw. ändert sein Staatsgebiet) erlischt die Rechtsgrundlage zur Nutzung.

Ober-Eigentümer ist immer der Staat. Von diesem kann man erwerben:
Natürl. und jurist. Personen haben z.B. in der BRD die freie Wahl eines Nutzungsrechtes:
a) der Erwerb eines zeitl. unbeschr. vererbbaren Nutzungsrechtes
b) der Erwerb eines bis auf 99 Jahre begrenzten Nutzungsrechtes, welches vom Staat oder von a) erworben wird gegen eine Gebühr
c) der Erwerb eines zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes, welches vom Staat oder a) oder b) erworben wird, allerdings mit kürzerer Kündigungsfrist.

In allen Fällen sind als Gegenleistung für die Nutzung laufende Entgelte zu entrichten, und falls diese nicht gezahlt werden, entfällt das Nutzungsrecht, in allen Fällen.

Beim Fall a) muß der Nutzer zusätzlich den derzeitigen Realwert des Grund- und Bodens bezahlen/vorschießen und trägt das Risiko, der wertmäßigen Verschlechterung oder auch Verbesserung des Nutzungsrechtes, aber auch der kompletten Enteignung (ersatzloses Streichen der staatlich geschützten Nutzung) ohne finanz. Ausgleich. Andererseits kann er auch an für ihn positiven Entwicklungen partizipieren. Die Nutzungsmöglichkeit ist wie in allen anderen Fällen auch staatlich reglementiert und begrenzt, je nach Ausgestaltung des Rechtes, welches auch unterschiedlich bepreist ist.

Ich sehe da überhaupt keine Ausbeutung. Frag mal Hasso wieso er kein Eigentümer von Grund und Boden ist, obwohl er es sich sicher leisten könnte.
Auch sehe ich vor Mietwohnungen oftmals Porsche, dicke SUVs, VW Multivan, etc. stehen. Alles Personenkreise, die wenn sie wollten, auch eine andere Form von Nutzungsrechten an Grund und Boden hätten.

Ich sehe überhaupt keinen Anlaß, an der jetzigen grundsätzlichen Form etwas zu ändern, ggf. in der Bemessung der Steuern, die vom Staat erhoben werden. Hier ist die Tages-Politik gefordert.

Gruß Dieter


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