Die Schweiz hat beides

Zürichsee, Sonntag, 29.07.2018, 14:22 (vor 2097 Tagen) @ aliter1467 Views

Das Schweizer AHV-Rentensystem ist ein Umlageverfahren. Da zahlen
die Arbeitnehmer für die AHV-Bezüger.

Eine volle AHV-Rente beträgt jährlich 28'200 CHF (100%)
Die volle AHV-Ehepaarente beträgt 42'300 CHF (150%)

Die berufliche Vorsorge der Pensionskassen ist ein Anlageverfahren.
Da wird vom Lohn jeweils ein Betrag abgezweigt und in eine Kasse
einbezahlt. Auf das einbezahlte Kapital erhält man dann eine
Rente ab 65. Diese ist (noch) 6.8% des einbezahlten Kapitals.

Z.B. auf den einbezahlten Betrag von 300'000 CHF erhält man
mit 6.8% verrechnet eine jährliche Pension von 20'400 CHF.

LG Zürichsee


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