Derlei Dinge sind mir bekannt

helmut-1, Siebenbürgen, Donnerstag, 26.07.2018, 17:47 (vor 2093 Tagen) @ manni meier1425 Views

Da kommt man sich oft vor, als ob man gegen eine Mauer rennen würde. Ich kenne das auch von anderen Sachgebieten her, z.B. bei der Oberflächenwasserabgabe.

Das wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt, - aber die meisten halten sich da schon an Grundsatzurteile, die aber oft von Bundesland zu Bundesland verschieden ausfallen.

Ich weiß nicht, wie der heutige aktuelle Stand ist, - aber ich erinnere mich noch daran, dass man zumindest in BaWü oder Rhld.Pf Gebühren für das Niederschlagswasser erhoben hat, auch dann, wenn man es auf dem Grundstück hat versickern lassen. Dabei ist man noch auf irgendwelche speziellen Vorschriften gekommen, die man dem Grundstückseigentümer vorgeschrieben hat, wenn man das Wasser in den Boden leiten wollte.

Hintergrund war doch nur, dass die Kommunen dafür, was von oben kommt, kassieren können.


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