Zahlen ohne Gegenleistung

manni meier, Donnerstag, 26.07.2018, 17:21 (vor 2094 Tagen) @ helmut-11454 Views

Hilft aber der Fragestellung im Hauptkommentar um keinen cm weiter.

Nunja, verehrter Helmut1, was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass es in
Deutschland üblich ist, Steuer und Gebühren festzusetzen und auch dann zur
Kasse zu bitten, wenn diese Leistungen gar nicht oder mangelhaft erbracht werden.
Dagegen anzugehen ist meist aussichtslos.

Die Straße vor meinem Haus z.B. konnte nicht gereinigt werden, da sie tagsüber regelmäßig von
in der Nähe Beschäftigten zugeparkt ist. Eine Beschwerde bei der Stadt blieb erfolglos.

Eine Gebührenermäßigung für Grundstückseigentümer, vor deren Grundstück
regelmäßig Fahrzeuge parken, sei ausgeschlossen, wie entsprechende Gerichtsurteile
besagen, heißt es in dem Antwortschreiben der Stadt. Auch gegen zeitlich befristete
Halteverbote zur Reinigung habe sich der Planungs- und Bauausschuss ausgesprochen.
Das Aufstellen der Schilder sei kostenintensiv und fördere ein unerwünschtes Wachstum des
Schilderwaldes. (Ungeachtet dieses Arguments ließ die Stadt kurz zuvor Schilder
aufstellen, die das Parken kostenpflichtig machen!)

Rechtlich gesehen stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar:
Die Straßenreinigung umfasse lediglich den Anspruch auf Reinigung der Fahrbahnfläche.
Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gelten Mängel bei der Reinigung durch
parkende Autos als unerheblich, obwohl sich der meiste Schmutz in der Fahrbahnrinne ansammele.
Soweit die Reinigung der Fahrbahnstrecke erfolge, sei die Reinigungspflicht erfüllt.

Und so fahren also Woche für Woche Reinigungsfahrzeuge durch die Straße, säubern eine nicht
verschmutzte Fahrstrecke und nach Geschäftsschluss, wenn die geparkten Fahrzeuge samt Insassen
sich auf den Heimweg gemacht haben, sieht die Straße aus wie ein indisches Slumviertel -
und für diese Verslumung meiner Straße muss ich auch noch bezahlen.[[sauer]]

mfg
mm


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