Zähler abmontieren reicht nicht, ist auch verboten

StillerLeser, Donnerstag, 26.07.2018, 12:54 (vor 2100 Tagen) @ KatzeMinkaMorle2020 Views

Wie hier schon gesagt, das ist Bereitstellung und Zählergebühr etc. Das ist irgendwie auch berechtigt, denn dadurch wird sichergestellt, daß jederzeit jemand einziehen kann.
Will man das nicht, dann muß man vom EVU den Strom abklemmen lassen (idR. ein schmaler Kasten am Zaun), das kostet bei uns einige hundert, das Wiederanklemmen nochmal so viel.
Den Zähler abzubauen, geht nicht, der gehört idR dem EVU. Das macht Dir auch kein Elektriker.

Für einen Abriss MÜSSEN Strom und Wasser abgeklemmt sein, der Abbruchunternehmer fängt sonst garnicht an.


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