Gefällt mir!

Dieter, Donnerstag, 19.07.2018, 15:58 (vor 2098 Tagen) @ Falkenauge1899 Views

Das kann eindeutig widerlegt werden. Daher verweigere ich weiter die
"Zwangsgebühr für betreutes Denken" und warte nach 10 Monaten immer noch
auf die Ablehnung meines Widerspruches gegen den Festsetzungsbescheid, den
ich mit vielen eindeutungen
Nachweisen
von Propaganda
begründet habe.

Mit diesen Begründungen werden ich notfalls bis zum BVerfG klagen und es
dort mit seinen eigenen Argumenten konfrontieren.
Das hätte natürlich
eine viel größere Wirkung, wenn viele aus denselben Gründen die Zahlung
verweigern und sich anschließen würden.

Hallo Falkenauge,
Deine Vorgehensweise finde ich gut. Ggf. sollt ich mich Dir anschließen, bin noch unschlüssig.

Gruß Dieter


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung