Kleiner Erfolg bei Rundfunk "Beitrag"

aliter, Mittwoch, 18.07.2018, 23:53 (vor 2106 Tagen)3521 Views

Immerhin für 2. Wohnungsnutzer bringt das was.

Nun hatte ich bis vor ca 1.5 Jahre seit Einführung der Gebühr eine 2.Wohnung und musste natürlich recht umfangreiche Rechnungen der "Servicestelle" für diese Wohnung nachzahlen.
Auf allen Überweisungsbelegen an die og. Stelle habe ich immer "unter Vorbehalt der Rechtmässigkeit" geschrieben.

Hat jemand Infos, ob eine rückwirkende Zurückforderung möglich/sinnvoll ist?

mfg


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