Kleiner Erfolg bei Rundfunk "Beitrag"
Immerhin für 2. Wohnungsnutzer bringt das was.
Nun hatte ich bis vor ca 1.5 Jahre seit Einführung der Gebühr eine 2.Wohnung und musste natürlich recht umfangreiche Rechnungen der "Servicestelle" für diese Wohnung nachzahlen.
Auf allen Überweisungsbelegen an die og. Stelle habe ich immer "unter Vorbehalt der Rechtmässigkeit" geschrieben.
Hat jemand Infos, ob eine rückwirkende Zurückforderung möglich/sinnvoll ist?
mfg