Gesamtpreise sind auszupreisen zwecks Verbraucherschutz.

Silke, Mittwoch, 18.07.2018, 13:27 (vor 2107 Tagen) @ BerndBorchert3929 Views
bearbeitet von Silke, Mittwoch, 18.07.2018, 13:39

Vertragsfreiheit geht aber vor...
http://lexikon.iyotta.de/vertragsfreiheit/

Lieber Bernd,

in Room77 z.B. kann ich ja mit BTC bezahlen.

Es ist tatsächlich so, dass die "Preisangabenverordnung" den Euro (bzw.
1985 D-Mark) gar nicht erwähnt

http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/BJNR105800985.html

Danke für den Link. Du bist aber zäh...[[top]]

Weil es tatsächlich so liberal ist und man Preise in beliebiger Währung
angeben darf (realistische Beispiele: US Dollar oder Bitcoin), oder weil es
selbstverständlich ist, dass Preise in Euro angegeben werden müssen und
es deshalb gar nicht erwähnt wird?

Weil der Gesamtpreis ausgezeichnet sein muss.
"...hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise)."
"...Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen."

Vielleicht auch wegen verlässlicher Besteuerungsgrundlage - laut Euklid "Nutto und Bretto"[[lach]] ?

Sonst kommt doch jeder immer und sagt "das kostet dasunddas" und ich sage freudig und laut vernehmlich "ich kaufe" und habe soeben einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Und dann kommt der Gegenüber mit ...zuzüglich dieses und jenes.[[sauer]]

Liebe Grüße
Silke

PS. ich kann auch wie an der Tankstelle deutlich sichtbar die Annahme von GZM (vor der Betankung!) in Form von großen Scheinen verweigern oder an anderer Stelle die Annahme von einem Sack Münzen (GZM).


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung