Die roten Roben der Verf.-Richter

Dieter, Mittwoch, 18.07.2018, 12:02 (vor 2108 Tagen)3904 Views

Die Farbe soll suggerieren etwas Erhabenes, dabei handelt es sich doch lediglich um Personen, die von den herrschenden politischen Parteien installiert wurden. Zumindest muß der unbeteiligte Beobachter zu diesem Schluß kommen.

(aus Deutsche Wirtschafts-Nachrichten entnommen)
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/wp-content/uploads/2016/10/84704524_lay.jpg

Der Preußenkönig hatte es schon richtig erkannt:

"In einer Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. in Preußen jedoch mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Analog zu dieser "Order" mag man nun darüber spekulieren, warum manche "advocati" auch noch farblich hervor gehoben werden müssen ...

Gruß Dieter


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