GZM sind Dinge (und aktiv) - Geld ist nichts dingliches (und passiv)

Silke, Sonntag, 15.07.2018, 18:21 (vor 2105 Tagen) @ BerndBorchert4353 Views
bearbeitet von Silke, Sonntag, 15.07.2018, 19:20

kurz nicht...[[sauer]]

Lieber Bernd

ich bin kein guter Erklärbär und ich kann nicht seitenweise dem @dottore seine Bücher abschreiben.
Ich war aber erstaunt, mit welcher Virtuosität und ganz ohne Schwurbelei er das Thema in der inzwischen ollen Kamelle "Sachwert schlägt Geldwert" 1983 ab Seite 143 abarbeitete.
Der Begriff Geld ist in keinem Gesetzestext der BRD verbindlich formuliert.
Jeder Ökonom versucht also bei der Erklärung sein Glück, um sich doch nur zu verheddern.

Hier im Forum wurde es korrekt ausformuliert, ist aber über zig verschiedene Postings im ganzen Forum verteilt.

Das hat u.a. @Ashitaka dann alles weiter verfeinert und in einen größeren Kontext gestellt, weil der @dottore damals noch nicht die Geld = Macht - Story so klar dargestellt hat, sondern "Geld=Schulden", "Geld=Kredit" Geld=Zugriffsmöglichkeit auf BIP" was ja alles richtig, aber eben nur die halbe Wahrheit ist.

Die von @Ashitaka versprochene Virtualisierung zum Thema lässt verständlicherweise noch auf sich warten und die besserwisserischen Foristen verwirren den Rest der Bevölkerung, weil ein einziger Erklärfehler die ganze Erklärung zunichte macht, egal wie gut sie im Detail sonst laufen mag.

sie nimmt irgendwelche (per Gesetz akzeptierbaren) Titel/Forderungen
befristet oder endgültig rein (Geldschaffung - passiv)und gibt in

dieser

Höhe Gesetzliches Zahlungsmittel (beurkundet, beziffert -

aktiv)

raus (das bis dahin fast wertlos -nur Herstellungskosten- im Keller

lagerte

als Papierhaufen oder Metallscheibenrollen), mit dem

gewirtschaftet

wird, weil nur damit private und öffentliche Schulden getilgt
werden können


bis dahin: d'accord.

und nicht mit Geld.


??

Eine Schuldentilgung bedarf eines Schuldentilgungsmittels.
Geld ist kein Schuldentilgungsmittel.

Lautet meine Schuld auf Ostereier - werden die zum Termin besorgt, vorgezählt und die Entschuldung bewirkt wenn der Gläubiger akzeptiert - die Schuld erlischt.

Regelmäßig lauten Schulden bei mir einfacherem Gemüt aber auf Gesetzliches Zahlungsmittel wenn ich im Laden eine Packung Eier gekauft habe (vom Regal genommen mit der Absicht, den Laden damit zu verlassen - ich muss noch bezahlen - womit? Mit dem vorzählen des zum Preis bestimmten und dem Übereignen der entsprechenden Beurkundungen und nicht mit Geld).
Ausgepreist wurde nicht in Geld sondern in € = GZM im Euroraum, also muss ich € vorzählen und die Beurkundungen übereignen - Scheine und Münzen, die ich mir vorher besorgt haben muss (zur Vereinfachung werden hier Girokarte und Kreditkarte nicht besprochen).
Scheine und Münzen sind nirgends gesetzlich als Geld sondern nur als GZM definiert - und das nicht aus Nachlässigkeit sondern mit Bedacht.

Gegenüber dem Finanzamt wird nur Steuerzahlungsmittel zur Tilgung von Steuerschulden akzeptiert. Das ist noch eine etwas andere Geschichte.

Ein MFI/GB räumt mir per Vertrag gegen Sicherheitenstellung Kredit (Vertrauen) ein, ich darf mich bei diesem also verschulden (in Höhe der vereinbarten Schuld dann aber auch die Aushändigung von GZM fordern, um meine anderen Schulden -z.B. durch den Kauf der Packung Eier entstehend- damit bezahlen zu können) und diese zugrunde liegende Schuld bis zum Termin gegen dieunddie Leistung tilgen - wiederum nur mit GZM wenn kein internes Umbuchen/Clearing möglich.

Die GB/MFI kann ja nun kein GZM selbst erstellen, geht darum mit meinem Vertrag (der verbrieften Schuld) zur ZB z.B. in ein WPPG (inPensionnahme über bestimmte Frist mit Rückkaufpflicht gegen Einziehung der ZB-Steuer - vulgo ZB-Zins) nach gesetzlich vorgeschriebenem Procedere und pocht auf Akzeptanz dieses Wertpapiers als Pfand und die Einräumung/Erhöhung ihres ZB-Guthabens nominal in Höhe der verbrieften Schuld in der geldpolitischen Operation (Geldentstehung) und die Möglichkeit, sich dieses Guthaben auf Verlangen in GZM (Eurobanknoten, Scheidemünzen) auszahlen zu lassen oder es als ZB-Guthaben zur gegenseitigen Verrechnung mit anderen GB/MFI nutzen zu können (Beurkundung des entstandenen Geldes).

So komme ich zu meiner Packung Eier nur, wenn ich
1.Kredit vom MFI/GB bekommen habe,
2.vertraglich fixiert wurde,
3.dieser von der ZB als pensionsfähig akzeptiert wurde
4.und diese eine entsprechende geldpolitische Operation durchgeführt hat,
5.im Rahmen welcher sie GZM (Beurkundungen) in Höhe der Schuld aber ansonsten völlig unabhängig von dem zu Grunde liegenden Schuldverhältnis zwischen mir und GB/MFI an diese aus dem daraus eingeräumten Zentralbankguthaben auf deren Antrag ausgereicht hat die dieses GZM
6. an mich weitergereicht hat und der Verkäufer mein Vorzählen des GZM
7. als von meiner Seite schuldtilgend akzeptiert wird.

Ich kann mir das GZM natürlich auch gegen Verkauf einer Ware/Dienstleistung am Markt verschaffen, die aber auch bloss stets vorfinanziert werden musste.

Bezahlt wird also nicht mit dem Geld, das im System per Kreditgabe und folgender geldpolitischer Operation entsteht, sondern nur mit dem Vorzählen der Beurkundungen und Übereignung derselben, also Beurkundungen von Geldsummen, ohne dass sich die darunter liegenden Schuldverhältnisse bei der Bezahlerei irgendwie ändern @wgn-Moment.

Das ist ein für mich sehr erstaunliches Phänomen, wenn man das erst einmal gerafft hat.

Prinzipiell kann somit alles, was verbriefbar ist von der ZB zu GZM gemacht werden (Monetarisieren).
Hierbei holt die ZB fast wertlose Noten/Münzen (Herstellungskosten) aus ihrem Keller und reicht gegen Hereinnahme von zulässigen Titeln (durch Gesetzgeber per Befugnis, Bemächtigung - die Liste wächst ständig, muss wachsen) in deren Zahlengröße/Bezifferung die GZM mit entsprechendem Nominal aus (auf das Material Papier/Metall wird die entsprechende Geldsumme für jeden schnell ersichtlich aufgetragen indem die entsprechende Menge an bezifferten Teilen ausgereicht wird).

Zum späteren vereinbarten Termin müssen die Titel von den Einreichern im WPPG mit dem GZM zurückgekauft werden.
Bis dahin wird heftig im Publikum gewirtschaftet (ver- und entschuldet) und dabei ge- und verkauft und somit bezahlt/Bezahlung akzeptiert (und die Beurkundungen dabei übertragen wobei die Schuld bei Akzeptanz getilgt wird) - nicht mit Geld sondern eben mit GZM, beziffert, mit Nominal versehen.

Wenn das jetzt jemand kürzer und in weiterem Kontext fassen könnte wäre das toll.
Falsch ist es jedenfalls nicht - nur eine vereinfachende Standarderklärung.[[zwinker]]

Liebe Grüße
Silke


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