Recht gibt es immer, in gewisser Weise

mh-ing, Freitag, 13.07.2018, 12:31 (vor 2108 Tagen) @ Mephistopheles5157 Views

Tatsächlich gibt es Staaten sehr wohl. Und Rechte vergeben sie auch.
Natürlich ist das aber nicht. Natürlicherweise gibt es keine Rechte und
folglich hat im Naturzustand auch niemand ein Recht.

Staaten entstehen aus einer Übereinkunft der Individueen. Insofern ist das kein "Konstrukt", sondern es entsteht aus dem Zusammenwirken.
Allein indem 2 Personen interagieren entsteht "Recht", in Normalfall das "Recht des Stärkeren"

Wenn ein Staat entsteht, dann vergibt er als Erstes Rechte als Beweis
seiner Existenz. Das erste Recht besteht darin, dass alles dem Staat
gehört, das ganze Land und die gesamte Flora und Fauna, die sich innerhalb
seines Territoriums befindet incl. natürlich aller Menschen. Gesetze sind
nicht erforderlich.
Das erweist sich jedoch auf Dauer als wenig praktikabel, die Rechte
müssen zediert werden, vorzugsweise in einer "Magna Charta". Eigentum
entsteht. So was ähnliches gibt es bei allen Staaten der Geschichte, so
bald sie als Staaten zu definieren sind.
Der Rest ist dann Verhandlungssache.

So weit zur allgemeinen Definition. Es gibt aber auch Besonderheiten, die
mit einem Rechtsstaat nichts zu tun haben, in der Geschichte unserer Kultur
aber prägend sind.

Eine dieser Besonderheiten ist das Recht an der eigenen Person, woraus die
persönliche Freiheit erfolgt.
Vor der Existenz von Staaten waren Rechte und Eigentum unbekannt. In
anderen Kulturen gibt es das Recht auf Eigentum an der eigenen Person
nicht.

Man besitzt, was man verteidigen kann vor den Ansprüchen anderer. Das gilt auch heute noch. Verteidigung war früher mit GEwalt/Macht, heute juristisch, aber im Prinzip nicht zu viel anders.

(...)

So lässt man in dem bei uns tolerierten Abtreibungsrecht das Morden

zu.

Es wird hier menschliches Leben vernichtet und keinen stört es. Wenn

aber

Hänchenkücken vernichtet werden, Vögel an Windrädern erschlagen,

ist

das vielfach anders.


Ein Foetus hat keine eigene Person, folglich auch kein Eigentum an sich
selbst. Folglich ist eine Abtreibung kein Mord. Wer dies als Mord
bezeichnet, trachtet nur danach die Persönlichkeitsrechte auszuhöhlen.
Das endet dann damit, dass auch Küken Persönlichkeitsrechte zugestanden
werden.

Im Verfassungsgerichtsurteil wurde diese Abtreibung als "Mord" eingestuft, jedoch ohne strafrechtliche Konsequenz. Der Begriff "Person" ist schwierig, weil der Beginn einer "Person" nicht fassbar ist. Es ist ein natürlicher Prozess beginnend mit der befruchteten Eizelle bis dann hin zum Tod. Wenn man Persönlichkeitsmerkmale definieren wollte, kommt man schnell zum Thema Euthanasie und Beseitigung der dementen/komatösen Menschen.

Die übliche Definition von Rechtsstaat lautet:
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern.

Es ist daher der Rechtsstaat nicht jeder Staat, sondern nur derjenige, der sich als Rechtskonstrukt erweist. Das, was andere hier als Ende des Rechtsstaats ansehen, ist der Eingriff in diese Rechtsstruktur durch Aufhebung bzw. Nichtanwendung.
Daher mein Hinweis, dass über das Moment der "Menschenwürde/-rechte" beim NS-Staat (oder auch DDR) das aufgehoben wurde und entsprechend hier auch das erfolgte.


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