Definition Rechtsstaat

Socke ⌂, Freitag, 13.07.2018, 12:10 (vor 2085 Tagen) @ mh-ing5070 Views

Definiere den Rechtsstaat, um das Problem zu fassen, dann wird man sehen,
dass es den "Rechtsstaat" gar nicht gibt. ..

Das ist definiert:
Der Rechtsstaat ist ein Staat, den alle (gemeint ist eine Mehrheit) der billig und recht denkenden Menschen als gerecht empfinden.
Und da kommen wir zum großen Problem der heutigen Zeit: Diese Beschreibung ist in D. seit Längerem schon nicht mehr gegeben. Es war aber mal so und daher kann das Ziel nur lauten, dass wir da wieder hin müssen.


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