In der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben ...

Zürichsee, Donnerstag, 12.07.2018, 21:06 (vor 2105 Tagen) @ paranoia2642 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 12.07.2018, 21:16

dass Pensionskassen auf das lebenslang einbezahlte Kapital
einen Zinssatz von 6.8 % bezahlen müssen. Das gilt ab der
Pensionierung mit 64 für Frauen und 65 für Männer.

Jetzt beginnen die Pensionskassen zu rechen, bis wann
ist das angesparte Kapital aufgebraucht:

100 % Kapital : 6.8 % Zins = 14.7 Jahre

Und dann kommen sie mit dem Argument, die Lebenserwartung
liegt bei gemittelten 83 Jahren und damit müssen sie rund
18.5 Jahre bezahlen.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass da
18.5 - 14.7 = 3.8 Fehljahre bestehen.

Was aber unter den Tisch fällt, dass das Geld während 45 Jahren
ohne Zins einbezahlt wurde und die Pensionskassen damit ein
Heidengeld gemacht haben. Und auch mit der Pensionierung haben sie ja
nochmals Gratisgeld für die nächsten 15 Jahre (Durchschnitt = halbes Kapital).

Diese Berechnung habe ich (und wohl die meisten Schweizer) bis heute
nicht angezweifelt. Wenn ich jetzt aber sehe, dass die gegenwärtigen
Rentner meilenweit von der publizierten Lebenserwartung (81/85) weg sind,
so bringt das mich schon in's studieren.

Merke: Die Versicherer (und auch Banken) können seeeeehr gut rechnen.
Und die Fakten werden einseitig ausgelegt.

LG Zürichsee


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