Nachtrag: Mistverständliche Formulierung! Bitte nicht übernehmen!

Mephistopheles, Donnerstag, 12.07.2018, 14:52 (vor 2087 Tagen) @ Mephistopheles2807 Views

Dann musst du als Sozialhilfeempfänger ohne Vermögen zuerst deine Rente
abliefern bis auf ein Taschengeld.

Natürlich muss der - ehemals vermögende und nunmehr vermögenslose - Sozialhilfeempfänger nicht deine Rente, sondern seine Rente einsetzen für seinen Lebensunterhalt, das sind in diesem Fall die Kosten der Heimunterbringung.

Im Normalfall rechnet man Rente + Pflegestufe III abzgl. ca 200 Euro Taschengeld.
Gewöhnlich geht für dieses Geld nur die billigsten Heime mit einem miserablen Personalschlüssel. Wird jedoch eine bessere Betreuung gewünscht, muss man sich darauf einrichten, ca. 2-3.000 Euro pro Monat aus Eigenmitteln zuzubuttern.

Für diesen "Luxus" aufzukommen sind aber die unterhaltspflichtigen Angehörigen auf keinen Fall verpflichtet und der Sozialstaat schon 2mal nicht. Entweder hat man also genug Cash in de Kass` oder die Angehörigen geben freiwillig was dazu oder es ergeht einem echt übel in der letzten Lebensspanne.

Wird aber so gut wie nie darüber geredet, weil es handelt sich
1. um die Folgekosten der Familienzerstörung und
2. betrifft es praktisch nur Jeden, aber glücklicherweise erst dann, wenn dieser Jedermann sich nicht mehr bemerkbar machen kann.

Gruß Mephistopheles


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