- Weiß einer was zur "Lebenserwartung" - Manuel H., 12.07.2018, 07:40
- Ist wie mit allen anderen Statistiken - Kaladhor, 12.07.2018, 08:27
- angeblich erreicht die Hälfte der Männer nicht das - Balu, 12.07.2018, 09:16
- 10-Jahresfrist beachten + lebenslanges Wohnrecht eintragen! - Mephistopheles, 12.07.2018, 09:44
- Wohn-oder Wohnungsrecht? - FOX-NEWS, 12.07.2018, 10:34
- Grundschuld - Rotti, 12.07.2018, 10:40
- "Gewisse Sicherheit" gibt's bei Vater Staat nicht - manni meier, 12.07.2018, 11:01
- Einspruch! Nur Nießbrauch ist übertragbar - Echo, 12.07.2018, 11:24
- Gerade bei einem Lastenausgleich ist es Contitio sine qua non, wer im Grundbuch steht - Mephistopheles, 12.07.2018, 11:56
- Nießbrauch - bürgermeister, 12.07.2018, 12:08
- Wenn die 10-Jahresfrist rum ist, hast du recht. - Mephistopheles, 12.07.2018, 13:11
- Danke! (oT) - bürgermeister, 12.07.2018, 14:29
- Nachtrag: Mistverständliche Formulierung! Bitte nicht übernehmen! - Mephistopheles, 12.07.2018, 14:52
- Danke! Das war schon klar... - bürgermeister, 13.07.2018, 14:38
- Wenn die 10-Jahresfrist rum ist, hast du recht. - Mephistopheles, 12.07.2018, 13:11
- "Eine "Gewisse Sicherheit", vulgo Rechtsstaat genannt, MUSS der Staat garantieren. Widrigenfalls hört er auf als Staat zu existieren - Mephistopheles, 12.07.2018, 12:28
- Einspruch! Nur Nießbrauch ist übertragbar - Echo, 12.07.2018, 11:24
- Wohn-oder Wohnungsrecht? - FOX-NEWS, 12.07.2018, 10:34
- Wenn gilt: 65 = Rente , dann schaffen's in der BRD rd. 60% der "Männer" und 70% des Restes? - Hannes, 12.07.2018, 23:46
- 10-Jahresfrist beachten + lebenslanges Wohnrecht eintragen! - Mephistopheles, 12.07.2018, 09:44
- Richtig ist, dass eine korrekte Statistik der Lebenserw. aus systemischen Gründen gar nicht erstellt werden kann. Danke für den Hinweis - Mephistopheles, 12.07.2018, 09:25
- Die Kirschen in Nachbars Garten - manni meier, 12.07.2018, 11:12
- Schau mal hier (mL) - bürgermeister, 12.07.2018, 11:25
- Ich habe die Lebenserwartung immer falsch interpretiert - Zürichsee, 12.07.2018, 15:07
- Stimmt so auch nicht! - konstantinkoll, 12.07.2018, 15:21
- Das hat auf den Durchschnitt keinen Einfluss - Zürichsee, 12.07.2018, 15:47
- Aber auf Deine Weltreise! - konstantinkoll, 12.07.2018, 15:50
- Nein, das beweist gar nichts - Zürichsee, 12.07.2018, 16:02
- Ohne mich zuvor mit den Details beschäftigt zu haben .... - NST, 12.07.2018, 17:13
- Deine Mutmaßung zur Lebenserwartung: Falsch. - paranoia, 12.07.2018, 20:30
- Endlich kenne ich @paranoia sein Beruf... Versicherungsmathematiker! - Hasso, 12.07.2018, 21:05
- Deine Ermittlungen zu meiner Person - paranoia, 13.07.2018, 14:23
- In der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben ... - Zürichsee, 12.07.2018, 21:06
- Endlich kenne ich @paranoia sein Beruf... Versicherungsmathematiker! - Hasso, 12.07.2018, 21:05
- Aber auf Deine Weltreise! - konstantinkoll, 12.07.2018, 15:50
- Das hat auf den Durchschnitt keinen Einfluss - Zürichsee, 12.07.2018, 15:47
- Stimmt so auch nicht! - konstantinkoll, 12.07.2018, 15:21
- Mich interessiert das auch sehr - Waldläufer, 12.07.2018, 17:40
- Dein Beitrag zur Lebenserwartung ist unverständlich - paranoia, 12.07.2018, 20:09
- Durchschnitt - rodex, 12.07.2018, 19:55
- Deine Vermutung zur Lebenserwartung: Sie gilt nicht! - paranoia, 12.07.2018, 20:12
- Durchschnitt - valuereiter, 13.07.2018, 00:27
- Danke - rodex, 13.07.2018, 18:19
Wenn die 10-Jahresfrist rum ist, hast du recht.
> Hallo Echo,
>
> verstehe ich das richtig? Wenn ich heute meiner Tochter das Haus schenke
> und via Nießbrauch lebenslang wohnrecht habe, würde dieses Wohnrecht
> gem. aktueller Gesetzeslage nicht auf evtl. künftig entstehende Pflege und
> Heimkosten für mich verrechtet?
Es fällt natürlich Schenkungssteuer an, die Freibeträge sind aber so bemessen, dass bei einem normalen Wohnhaus, welches an die leiblichen Kinder vererbt wird, diese nicht anfällt.
Du bist dann Sozialhilfeempfänger ohne Vermögen. Das Sozialamt wird zuerst versuchen die Schenkung rückgängig zu machen, so bald die 10 Jahresfrist aber rum ist haben sie keine Chance.
Dann musst du als Sozialhilfeempfänger ohne Vermögen zuerst deine Rente abliefern bis auf ein Taschengeld. Reicht die nicht aus, ist deine Tochter natürlich dir gegenüber unterhaltspflichtig. Aber auch da gibt es Freibeträge. Hat sie Kinder, erhöhen sich diese entsprechend. Kindesunterhalt geht vor Elternunterhalt.
Die Unterhaltspflicht ist aber völlig unabhängig davon, ob du deiner Tochter irgendwann etwas geschenkt hast oder nicht.
Das wird dann interessant, wenn es zu einer Scheidung der Ehe kommt. Das geschenkte Haus ist natürlich Zugewinn, der dann im Zugewinnausgleich entsprechend finanziell abgegolten werden muss.
Aber das führt hier zu weit, Näheres hier: https://das-maennermagazin.de/
Alles nicht so einfach und ohne Beratung geht da nichts.
Gruß Mephistopheles
Ob nur
---
Eckart Knaul Bücher:
Weltweite Trugschlüsse
Rom - Weltmacht, biologisch gesteuert
Das biologische Massenwirkungsgesetz
gesamter Thread: