Gerade bei einem Lastenausgleich ist es Contitio sine qua non, wer im Grundbuch steht

Mephistopheles, Donnerstag, 12.07.2018, 11:56 (vor 2108 Tagen) @ Echo3313 Views

Das alles sichert einen aber auch wiederum nicht vor einer perfiden
Gesetzesänderung wie einem Lastenausgleich. Da ist es dann voraussichtlich
egal, wer im Grundbuch steht.

Wie willst du jemand belasten, der nicht im Grundbuch steht?

Einen Mieter oder Pächter kannst du allenfalls plündern, wie z.B. den Mieter @Hasso. Du kannst versuchen, ob du einige seiner Goldklunker findest und mit denen dann abhauen. Oder seine Miniatureisenbahnlokomotive mitnehmen und die dann am nächsten Flohmarkt verscherbeln. Damit hast du eine einmalige Einnahme. Du kannst ihn aber niemals belasten.

Im nächsten Jahr hat der @Hasso seine Goldklunker und seine Miniatureisenbahnlokomotive, die mit echtem Dampf(!), längst wieder, weil er ohne sie nicht schlafen kann und sie für billiges Geld auf dem Flohmarkt erstanden hat, während du vielleicht an den Ästen irgendeines Baumes baumelst oder in irgendeiner Hütte gerade Hungers krepierst.

Gruß Mephistopheles


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