"Gewisse Sicherheit" gibt's bei Vater Staat nicht
Eine gewisse Sicherheit bietet auch das lebenslange Wohnrecht, welches im
Grundbuch eingetragen ist. Das wirkt auf Immobilienhaie etwas ernüchternd,
insbesondere wenn dieses Lebenslange Wohnrecht die 5-jährige Ur-Enkelin
erhalten hat.Gruß Mephistopheles
Verstehe ich nicht ganz. Das Wohnrecht erhält in der Regel derjenige der seinen
Erben vorzeitig eine Immobilie überschreibt, also die Oma und nicht die 5-jährige Ur-Enkelin.
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, nun doch eine Heimbetreuung
notwendig werden, wird Vater Staat dieses "Wohnrecht" in Form von
Bargeld von dem neuen Immobilienbesitzer einfordern - und zwar "lebenslang".
mfg
mm