"Gewisse Sicherheit" gibt's bei Vater Staat nicht

manni meier, Donnerstag, 12.07.2018, 11:01 (vor 2114 Tagen) @ Mephistopheles3263 Views

Eine gewisse Sicherheit bietet auch das lebenslange Wohnrecht, welches im
Grundbuch eingetragen ist. Das wirkt auf Immobilienhaie etwas ernüchternd,
insbesondere wenn dieses Lebenslange Wohnrecht die 5-jährige Ur-Enkelin
erhalten hat.

Gruß Mephistopheles

Verstehe ich nicht ganz. Das Wohnrecht erhält in der Regel derjenige der seinen
Erben vorzeitig eine Immobilie überschreibt, also die Oma und nicht die 5-jährige Ur-Enkelin.

Sollte, aus welchen Gründen auch immer, nun doch eine Heimbetreuung
notwendig werden, wird Vater Staat dieses "Wohnrecht" in Form von
Bargeld von dem neuen Immobilienbesitzer einfordern - und zwar "lebenslang". [[sauer]]

mfg
mm


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