10-Jahresfrist beachten + lebenslanges Wohnrecht eintragen!

Mephistopheles, Donnerstag, 12.07.2018, 09:44 (vor 2086 Tagen) @ Balu4144 Views

gesetzliche Rentenalter. (ich weiß, wenig qualifiziert, aber treffend)
Der Rest wird dann 80 und älter. Frauen werden erheblich älter als
Männer. Hier in dem kleinen Ort, in dem ich wohne, gibt´s keine Männer
mehr > 80, aber jede Menge Frauen bis 100, viele immer noch im eigenen
Häuschen aus den 50ern.

Da freut sich doch der Staat, wenn die alten Weiblein dann ins Altenheim (= Euphemismus für Seniorenknast) wandern, kann er das Häusgen übernehmen. Irgendein Immobilienhai wird es dann für5 günstiges Geld aufkaufen und die Erben schauen in die Röhre.
Dagegen sichern kann man sich nur unter Beachtung der 10-Jahresfrist. Alle Immobiliengeschäfte wrden rückabgewickelt, wenn der Betreffende vorher zu einem Sozialfall wird.
Eine gewisse Sicherheit bietet auch das lebenslange Wohnrecht, welches im Grundbuch eingetragen ist. Das wirkt auf Immobilienhaie etwas ernüchternd, insbesondere wenn dieses Lebenslange Wohnrecht die 5-jährige Ur-Enkelin erhalten hat.

Gruß Mephistopheles


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