Freiberufler

Manuel H., Mittwoch, 11.07.2018, 20:48 (vor 2088 Tagen) @ Mephistopheles2561 Views

Mir hatte ein Steuerberater mal erzählt, dass er als Freiberufler mit einer recht geringen Einmalzahlung sich hervorragend viele Rentenpunkte sichern konnte. Das wäre das Geschäft seines Lebens gewesen (die Zahlung war in den 70ern, er erzählte mir das als Rentner in den 90ern)

Nixa Geschenk. Die mussten denselben Beitragssatz bezahlen wie alle
anderen, der damals 14% vom Brutto betrug. (Und die Krankenversicherung ca.
8% vom brutto.)
Das war nur so, dass ein Handwerker mit einem Meisterbrief ungefähr das
doppelte verdiente wie ein Prolet, höhere Verantwortung, längere
Arbeitszeit und so. Unter 50-60 Wochenstunden ging da gar nichts,
schließlich erwartete die Kundschaft, dass der Meister ständig erreichbar
war.

Und wenn man das Doppelte einzahlt, dann gibt es natürlich auch
irgendwann die doppelte Rente. Zunmindest war das damals so. Und dann hatte
praktisch jeder Handwerker sich im Laufe seines Arbeitslebens ein eigenes
Haus gebaut, entsprechend mietfrei lebt man im Alter. Ein Handwerker konnte
scih das ja auch leisten, schließlich kann er eine Menge selber machen und
muss nicht gleich wegen jedem Scheiß einen Handwerker bestellen.

So war das damals-Wobei ich heute ausdrücklich davor warnen möchte, das
Doppelte einzubezahlen.Es sieht nämlich nicht so aus, als würde es dafür
einmal doppelte Rente geben.

Die meisten Selbstständigen hatten in den 50er, 60er und 70er Jahren
meist keine Beiträge in die Altsvorsorge gezahlt.

Das wird Dein Vater wohl auch gemacht haben. Nur so läßt sich die
relativ hohe Rente für die kurze Beitragszeit erklären.


Das Doppelte eingezahlt? Ja, wahrscheinlich.

Gruß Mephisopheles

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com


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