Oh no! So weit ich mich erinnerne, gab es damals die Handwerkerpflichtversicherung

Mephistopheles, Mittwoch, 11.07.2018, 20:33 (vor 2087 Tagen) @ Albrecht2657 Views

für selbständig tätige Handwerker über 210 Monate oder 180 Monate.

Hallo Manuel H.,

die Selbstständigen bekamen auf Drängen der FDP in den 70iger Jahren
die Möglichkeit sich gegen Bareinzahlung einen unverhältnismäßig hohen
Rentenanspruch zu erkaufen.

Das war damals ein SEHR lukratives Geschäft für die Selbstständigen.

Nixa Geschenk. Die mussten denselben Beitragssatz bezahlen wie alle anderen, der damals 14% vom Brutto betrug. (Und die Krankenversicherung ca. 8% vom brutto.)
Das war nur so, dass ein Handwerker mit einem Meisterbrief ungefähr das doppelte verdiente wie ein Prolet, höhere Verantwortung, längere Arbeitszeit und so. Unter 50-60 Wochenstunden ging da gar nichts, schließlich erwartete die Kundschaft, dass der Meister ständig erreichbar war.

Und wenn man das Doppelte einzahlt, dann gibt es natürlich auch irgendwann die doppelte Rente. Zunmindest war das damals so. Und dann hatte praktisch jeder Handwerker sich im Laufe seines Arbeitslebens ein eigenes Haus gebaut, entsprechend mietfrei lebt man im Alter. Ein Handwerker konnte scih das ja auch leisten, schließlich kann er eine Menge selber machen und muss nicht gleich wegen jedem Scheiß einen Handwerker bestellen.

So war das damals-Wobei ich heute ausdrücklich davor warnen möchte, das Doppelte einzubezahlen.Es sieht nämlich nicht so aus, als würde es dafür einmal doppelte Rente geben.

Die meisten Selbstständigen hatten in den 50er, 60er und 70er Jahren
meist keine Beiträge in die Altsvorsorge gezahlt.

Das wird Dein Vater wohl auch gemacht haben. Nur so läßt sich die
relativ hohe Rente für die kurze Beitragszeit erklären.

Das Doppelte eingezahlt? Ja, wahrscheinlich.

Gruß Mephisopheles


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