Dagegen sind die 60 Jahre bei WK II geradezu harmlos.

nereus, Mittwoch, 11.07.2018, 13:15 (vor 2087 Tagen) @ Friedrich4536 Views

Ok, da wird auch gerne verlängert und geschwärzt, aber trotzdem ..

Hallo Friedrich!

Du meldest: NSU-Akten bleiben bis zum Jahre 2134 gesperrt!!

Über die Türkei oder Rußland sabbelt die verlogene Bande, wann immer ihr es genehm erscheint, aber in Verblödistan beruft man sich bei einem derartigen Skandal auch noch auf den Rechtsstaat.

Die Mörder der Zeugen müssen schließlich geschützt werden, die werden ja noch gebraucht ...

So ähnlich .. in etwa.

Bemerkenswert ist die offizielle Argumentation ohnehin.
Es gab nur 3 Mitglieder des NSU, 2 davon sind tot und die Dritte kommt für (fast) immer in den Knast.
Auch die Beweislage ist eindeutig – alle Kurden, Türken und Griechen wurden vom NSU-Killer-Duo umgebracht.

Wen gibt es jetzt noch zu schützen, wenn doch die alleine wirkenden Verursacher aller Probleme „erfolgreich“ außer Gefecht gesetzt wurden?

Die 120 Jahre Sperrfrist und das vermehrte Zeugensterben deuten daher auf eine ganz andere Dimension des Falls hin, die möglicherweise auch von den Alternativen noch nicht ansatzweise debattiert wurde.
Wer hätte eine Idee?

mfG
nereus


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