Rechtlich schon...... aber praktisch dürfen "die" bisher immer noch machen, was sie wollen....

Olivia, Montag, 09.07.2018, 11:12 (vor 2090 Tagen) @ FOX-NEWS1503 Views

Soviel ich weiss, ist der bei der Erteilung eines Schengenvisums oder
einer AE erforderlich. Den Rest regeln GG Art 16a+b und das
Asylverfahrensgesetz. Lt. Urteil BVerfG ist sogar der Rechtsweg
ausgeschlossen.

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Ich hoffe, dass die bayerische Grenzpolizei wirklich entsprechend aufgestockt wird, um Schleierfahndungen zu machen. Es ist einfach widerlich, wenn man liest, was sich "Merkels Gäste" alles "ungestraft" erlauben dürfen und dann von der "Kuscheljustiz" auch noch "belohnt" werden, weil sie ja "traumatisiert" sind. Dass diese "armen Opfer" zum großen Teil auch brutale Täter waren, darüber wird "großzügig" hinweggesehen...... Oder was meinen die links-grünen Idioten eigentlich, WER diese kriegerischen Greueltaten in den Kriegsgebieten begangen hat? Der Heilige Geist etwa?

Ich erinnere mich noch an grün-linke Zeiten, in denen solche "Schwachsinnigen" von sich gaben, dass es "menschenverachtend" sei, wenn Migranten dazu verpflichtet würden DEUTSCH zu lernen. Lieber Gott, lass es endlich HIRN regnen.

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