Der Identitätsnachweis ist eine Bring- und keine Holschuld.

FOX-NEWS, fair and balanced, Montag, 09.07.2018, 04:48 (vor 2118 Tagen) @ Olivia1987 Views

Da die "einreisenden" Damen und Herren ja in der Regel nicht Deutsch
können und auch die Validität von Pässen sehr fragwürdig ist (kürzlich
soll ein "Herr" mit 43 Identitäten "festgehalten" worden sein), wird man
die Leute vmtl. zunächst einmal "erkennungsdienstlich" behandeln
müssen..... DANN sind sie wenigstens schon einmal REGISTRIERT. Natürlich
werden sie von allen anderen Seiten her einsickern, da muss man sich nur
die ganzen blonden "Dummchen" anhören.... was sie alles zum Besten geben.

Soviel ich weiss, ist der bei der Erteilung eines Schengenvisums oder einer AE erforderlich. Den Rest regeln GG Art 16a+b und das Asylverfahrensgesetz. Lt. Urteil BVerfG ist sogar der Rechtsweg ausgeschlossen.

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Läuft in Deutschland ...


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