die Einwanderung nach Deutschland beruht auf 2 Ansprüchen

aliter, Freitag, 06.07.2018, 11:16 (vor 2093 Tagen) @ Olivia3754 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 06.07.2018, 11:22

Die sog. subsidiär geschützten, d.h Menschen die kein Kriegsflüchtling nach UN sind noch politisch verfolgt sind ohne einen Asylanspruch nach BRD-GG zu haben ist (AsylVfGuaÄndG) Europa-Recht. Das bezieht sich auf irgendwelche UN -Konventionen .

D.h. Jedermann kann in Bezug auf diesen Rechtsanspruch in die EU einreisen. Nur fragt es sich wohin.
Da kommt jetzt Dublin 5 ins Spiel. Irgendeinen "Bezugspunkt" wird ein so Einreisender finden, um nach BRD zu kommen, da ist der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Wenn also die BRD Europarecht über das GG stellt hat sie endgültig ihre Souveränität und zwar in entscheidenden Punkten aufgegeben.

Man könnte auf die Palme gehen, wenn man die wischi Waschi Formulierungen im Rahmen der Seehofer Kommödie sieht, die vermutlich jeder Firmen Justiziar sofort in den Papierkorb geworfen hätte.

Die BRD kann auch anders man sehe sich die AO (Steuergesetzgebung) an, da wird knallhart formuliert, damit der Bürger auch ja seine Steuern in vollster Höhe zahlt.


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