Es ist ein leichtes bestimmte Orte per Gesetz zum Nicht-Inland zu erklären
Hallo PPQ,
die Koalition braucht nur beschließen, daß eindeutig definierte Lager z.B. an der deutsch-östereichischen Grenze kein Inland sind und dort die Gesetze der BRD keine Anwendung finden.
Typische Beispiele derzeitiger Praxis: Militärbasen der Besatzer oder Botschaften aller Länder.
- und so ist auch formal zwar jemand kurzfristig eingereist, aber sofort wieder ausgereist in entspr. Zonen. Dafür muß nicht definiert werden, daß dies Ausland sei (vor allem welches?), m.E. reicht es, per Gesetz zu bestimmen, daß es kein Inland ist.
Wir kennen dieses System auch von Steuerarten.
Gruß Dieter