Drittstaaten-Regelung

Sligo, Dienstag, 19.06.2018, 22:43 (vor 2109 Tagen) @ Dieter2325 Views

Hallo zusammen,

alles bereits vorhanden. Kommentar in den Medien von heute...


Diese „extrem enge Auslegung“ war der Gedanke hinter der „Drittstaatenregelung“, die 1993 als Art.16a in das Grundgesetz aufgenommen wurde.

Lauschen wir der Gesetzesbegründung: „Wer über einen Drittstaat einreist, in welchem die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK sichergestellt ist, bedarf keines Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland mehr.

Damit ist klargestellt, daß jeder Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, keinen grundrechtlichen Anspruch mehr hat, daß die von ihm vorgebrachten Asylgründe in der Bundesrepublik Deutschland geprüft werden. ...

Dies ermöglicht es, die Betroffenen an der Grenze zurückzuweisen... Aufenthaltsbeendende Maßnahmen können unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.Es bleibt den so abgelehnten Ausländern unbenommen, von außerhalb des Bundesgebietes ihren Rechtsbehelfe vor deutschen Behörden bzw. Gerichten zu verfolgen“ Der Beschluss wurde am 26.5.1993 mit 2/3-Mehrheit angenommen, der Bundesrat stimmte ebenfalls zu. Krasse Ansichten.

1993 war die BRD übrigens nicht mehr unter Nazi-Herrschaft, den Bundeskanzler stellte die CDU, die Änderung des Grundgesetzes und die entsprechenden Änderungen des AuslG wurde von der CDU, SPD und FDP getragen.

Schön auch die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums vor dem BVerfG „die Drittstaatenregelung sei wesentlicher Bestandteil der Asylrechtsreform von 1993... Von dem Prinzip, dass innerhalb der europäischen Rechtsgemeinschaft Asylsuchende keinen Anspruch auf freie Wahl des Zufluchtortes hätten und dass eine asylbegründende Notlage spätestens mit dem Erreichen eines der Mitgliedstaaten dieser Gemeinschaft ende, seien auch die Übereinkommen von Dublin und Schengen geprägt“.

Schon witzig, es ist doch recht offensichtlich, welche Handschrift die „extreme“ Forderung der AFD trägt.

Frau Dr.Merkel saß da übrigens schon im Bundestag, die saß auch als Ministerin schon mit am Kabinettstisch...

Gruss,
S.


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