Hier die EU Gesetzestexte Dublin 2 und 3. Bis auf weiteres kann ich Dich bestätigen: Entwarnung

BerndBorchert, Dienstag, 19.06.2018, 19:05 (vor 2110 Tagen) @ Odysseus3381 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 19.06.2018, 19:38

Dublin 3
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R0118
Dublin 2 von 2003
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32003R0343

Ich finde in Dublin 3 vor allem was über Wiedereintritt und minderjährige Immigranten. Was eine allgemeine Ankerperson-Regelung angeht, finde ich nur das hier

6. In Artikel 11 wird ein neuer Absatz angefügt: (6) Hält sich der Antragsteller im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats auf als das Kind, eines der Geschwister oder ein Elternteil im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, so beraten sich die beiden Mitgliedstaaten und tauschen Informationen aus, um Folgendes zu festzustellen:

Ein langer Prozess ... nichts mit mal kurz den angeblichen Schwippschwager erwähnen ...

Theoretisch kann sich das zwar exponentiell ausweiten: ein Merkel-Immigrant holt seine Eltern, die holen ihre Geschwister, die holen ihre Kinder, die holen ihr anderes Elternteil, die holen ihre Geschwister, etc. ... aber praktisch sollte sich das im Rahmen halten. Oder?

Wenn ich zu unvorsichtig den thread eröffnet habe, indem ich die Angaben nicht genau geprüft habe, so tut mir das zwar leid, aber auf der anderen Seite freue ich mich, dass Dublin 3 offenbar nicht die angedeuteten einfachen Missbrauchsmöglichkeiten hat.

Bernd Borchert


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