Komplizierte Rechtslage - wird schwer bis unmöglich für Horst (mL)

Odysseus, Dienstag, 19.06.2018, 15:49 (vor 2109 Tagen) @ aliter4067 Views

Hier mal ein Text zur rechtlichen Beurteilung, ganz ohne die viel diskutierte "Ankerperson"-Problematik.

https://fluechtlingsforschung.net/kontrolle-oder-chaos-zur-rechtswidrigkeit-der-zuruckw...

Daraus:
"Die aktuell von Deutschland durchgeführten Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich sind seit Mai 2018 rechtswidrig. Die dafür erforderliche (weitere) Änderung des Schengener Grenzkodex, die die EU-Kommission vorgeschlagen hat und die insbesondere eine Ausdehnung der Höchstdauer von Grenzkontrollen auf drei Jahre beinhalten würde, scheitert bisher an der Uneinigkeit der Mitgliedstaaten. Auch wenn die Höchstdauer der Kontrollen noch weiter verlängert würde, wären Grenzkontrollen an einer Schengen-Binnengrenze zum Zwecke der Zurückweisung rechtlich nicht zulässig."

"Rechtlich wie praktisch wäre eine direkte Zurückweisung an der Grenze der nächste Schritt auf dem Weg aus dem rechtlichen Rahmen des europäischen Rechts. War eine solche partielle Nichtbeachtung der europäischen Vorgaben angesichts der außergewöhnlich hohen Einreisezahlen in den Jahren 2015/2016 noch zumindest mit den großen praktischen Herausforderungen erklärbar, ist dies im Juni 2018 nicht mehr der Fall. Dies bestätigt auch der heute veröffentlichte Bericht der Europäischen Asylunterstützungsagentur (EASO) zur aktuellen Lage in Europa, der eine Konsolidierung der Situation konstatiert."

Wohlgemerkt, hier gehts erstmal um die Grenzkontrollen überhaupt, die Zurückweisung ist dann nochmal was ganz anderes:

"Vielmehr ist es aus rechtlicher Sicht erforderlich, dass – sollten diese Binnengrenzkontrollen überhaupt zulässig sein – alle ankommenden Personen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, an der Grenze registriert werden und dann zur geordneten Durchführung entweder eines Dublin-Verfahrens, eines Rückkehrverfahrens oder eines Asylverfahrens aufgenommen werden. Einseitige Maßnahmen, die diesen den Zugang zum Verfahren erschweren oder verhindern, sind weder praktisch noch rechtlich erlaubt. Sie rufen nämlich das Gegenteil der intendierten Kontrolle hervor: Ungeklärte Situationen an den Binnengrenzen."

Das ist eine breite Einführung in die Problematik, keine leichte Kost und streckenweise eben auch nur eine von möglichen Sichtweisen, aber zu empfehlen. Es wird klar, wie kompliziert das Zurückweisen werden wird - und das ein Sturm von Klagen und Diskussionen kommt, wenn Horst ernst macht.

Letztlich bleibt Horstis Faustpfand eventuell nur das Kontingent von Personen, die nach Ablehnung und Rückführung erneut einreisen wollen.
Das heißt großer Aufwand an der Grenze, aber alle Anderen muß man durchlassen.

Und was überhaut nicht im Focus ist:

Die Vermeidung von "häßlichen Bildern" die 2015 merkel zum Durchwinken veranlaßt hat, wie sollen die jetzt vermieden werden???
Denn das es Staus an der Grenze geben wird und sich wilde Lager im Dutzend bilden werden, ist doch wohl klar.

[[wut]]

Und dann wird aus humanitären Gründen "leider" die Maßnahme "vorübergehend" ausgesetzt.....oder so.

Aber vielleicht ist jetzt allen schon klar, dass es aufgrund der Rechtslage gar nicht soweit kommen wird - alles heiße Luft und Volks-Verarsche ???

Gruß Odysseus


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung