EU Recht?

aliter, Dienstag, 19.06.2018, 07:03 (vor 2110 Tagen) @ Diogenes Lampe5540 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 19.06.2018, 07:08

Sehr schöne Analyse!

ich habe die Rechtsdetails nicht so verfolgt, aber ist es nicht so, dass in 14 Tagen irgendeine rechtsverbindliche EU Regelung eintritt.

Da Seehofer ja immer so auf dem Rechtsstandpunkt beharrt, muss er, wenn diese eintritt diese akzeptieren und wie ich mich erinnere, soll dann die Möglichkeit abzuweisen nicht mehr rechtmässig sein. Das würde m.E. das merkwürdige Bestehen auf einer Frist erklären.

Ergänzend da zu meine ich, dass der Seehofer-Plan eine Scheinlösung ist:

Wenn die Randstaaten der EU - wie schon geschehen - einfach ohne Registrierung durchwinken und die "Flüchtlinge" juvenil an deutschen Grenzen auftauchen, dann kann der Innenminister diese ja wohl nicht abweisen, da sie weder registriert noch abgelehnt wurden.

Die "Flüchtlinge" werden sicher so klug sein vergessen zu haben, in welchem Land sie die EU als erstes betreten haben, so dass kein "Erstaufnahmeland" existiert. Was dann?


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