Simplicissimus

Barbara, Sonntag, 17.06.2018, 01:39 (vor 2112 Tagen) @ abraxas2496 Views
bearbeitet von Barbara, Sonntag, 17.06.2018, 01:55

„Es hat mir so wollen behagen, mit Lachen die Wahrheit zu sagen.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Simplicissimus

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3e/Simplicissimus_Unsern_Feinden.gif

"Dass mit Schritten hin zu einem Weststaat die Spaltung in Deutschland vertieft werden würde, erschien auch Kaisen als das kleinere Übel gegenüber einer Fortdauer der wirtschaftlichen Misere im Nachkriegsdeutschland. Ein westdeutscher Staat müsse die Interessen der Ostdeutschen treuhänderisch übernehmen, bis eine gesamtdeutsche Lösung in Reichweite sei."

"Die Besatzungsbehörden hielten sich jedoch nicht an die Parteien, sondern beauftragen am 1. Juli 1948 die Ministerpräsidenten durch die Übergabe der Frankfurter Dokumente mit der zeitnahen Einberufung einer Versammlung, die eine Verfassung für den Weststaat erarbeiten sollte. Bereits wenige Tage zuvor war in den Westzonen eine Währungsreform durchgeführt worden."

"Die Ministerpräsidenten, die die Dokumente auf der Rittersturz-Konferenz behandelten, hatten Sorge, für die endgültige Teilung Deutschlands verantwortlich gemacht zu werden, wenn sie den in den Frankfurter Dokumenten enthaltenen Forderungen vollständig und sofort folgen würden. Sie baten erfolgreich darum, nicht von einer Verfassung und einer verfassungsgebenden Versammlung zu sprechen, sondern von einem Grundgesetz und von einem Parlamentarischen Rat."

https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Kaisen#Initiativen_bis_zur_Gr%C3%BCndung_der_Bund...

Diese Bananenrepube hat keine Verfassung! Nur ein von einem Juden geschriebenes Grundgesetz!

Recht modern: Der jüdische Anwalt Alexander Lifschütz schrieb deutsche Verfassungsgeschichte

https://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/8733

Volksverhetzung

In der Urfassung von 1871 ging es nie um Ethnien oder Minderheiten sondern um Klassen der Gesellschaft!

„Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung#Geschichte

https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung#Anwendbarkeit_nur_auf_erkennbare_Minderhe...

"Anfang Januar 1959 legte die Bundesregierung erstmals einen Gesetzentwurf für die Neufassung des § 130 StGB vor. Sie reagierte damit auf eine Serie antisemitischer Straftaten, darunter Brandanschläge auf Synagogen, und Justizskandale. Im Frühjahr 1957 hatte Ludwig Zind, ehemaliges SD-Mitglied, einen jüdischen Kaufmann beleidigt und voller Stolz hunderte Morde an Juden in der NS-Zeit bekannt. Er wurde im April 1958 wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, floh aber vor Haftantritt ins Ausland. Im Prozess hatte er seine nationalsozialistischen Ansichten bekräftigt und dafür viel Zustimmung seitens der Zuschauer erhalten. Im Juli floh auch der ehemalige KZ-Arzt Hans Eisele ins Ausland; die KZ-Ärztin Herta Oberheuser wurde vorzeitig entlassen und konnte sich erneut als Ärztin niederlassen."

"Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Holocaustleugnung nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Absatz 1 des Grundgesetzes fällt: Es handele sich bei der Holocaustleugnung um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, also das Bestreiten einer vielfach erwiesenen Tatsache, die für sich nicht vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei, da sie nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen könne. Schon die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wurde also verneint."

"Der Politikwissenschaftler Peter Reichel meint, das bisherige Recht habe den Persönlichkeitsschutz aller Opfer von Holocaustleugnern schon gewährt, während der Staat nun erstmals eine bestimmte Tatsachenbehauptung als Lüge und Verharmlosung bestrafe. Indem man bestimmte Falschbehauptungen aus der freien Kommunikation über die Geschichte gesetzlich auszuschließen versuche, fördere man eher eine erneute Tendenz zum Gesinnungsstrafrecht, statt den Meinungsbildungsprozess gerade bei ungefestigten Jugendlichen positiv zu beeinflussen. Dies sei für eine liberale Rechtsstaatstheorie bedenklich, da Meinungsfreiheit nicht nur ein individuelles, sondern ein kollektives Grundrecht sei: „Es liegt im öffentlichen Interesse einer pluralistischen Gesellschaft, die wesensmäßig durch die Rationalität kommunikativen Handelns geprägt ist, freie Meinungs- und Willensbildung nicht zu behindern.“ Am Grenzfall der Holocaustleugnung werde deutlich, „dass es auf die Frage nach historischer Wahrheit auch dann keine definitiven Antworten gibt, wenn wir dies aus moralischen und politischen Gründen wünschen. Rechtsgüterschutz kann sich nur auf die Ehre und das Andenken der NS-Verfolgten erstrecken, nicht aber auf ein richtiges, vom Staat verwaltetes Geschichtsbild. Im Sommer 2008 kritisierten die ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer und Wolfgang Hoffmann-Riem das Verbot der Holocaustleugnung:[12] Die auf § 130 Absatz 3 StGB beruhende Rechtsprechung sei ungeeignet, die Menschenwürde der Opfernachfahren zu schützen. Die streitbare Demokratie solle es unterlassen, „durch Repression Märtyrer zu schaffen“. Geschichtsrevisionisten und Rechtsextremisten bekämpfen § 130 Absatz 3 StGB als „Auschwitzgesetz“ oder „Lex Engelhard“. Helmut Schröcke sah darin ein „Sondergesetz“ gegen wissenschaftlich angeblich noch „zu klärende“ Fragen der Zeitgeschichte. Er veröffentlichte 1996 einen zuerst von der Gesellschaft für freie Publizistik herausgegebenen Appell der 100 – Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr!, der auch in der Zeitschrift Junge Freiheit erschien und von vielen Holocaustleugnern unterzeichnet wurde. Der Text griff die gängige Gerichtspraxis an, den Holocaust als offenkundig juristisch (zum Beispiel bei den Auschwitzprozessen der 1960er und 1970er Jahre) wie geschichtswissenschaftlich bewiesene historische Tatsache nicht jedes Mal aufs Neue einer juristischen Beweisführung zu unterziehen und entsprechende Anträge abzulehnen. Deutsche Historiker beurteilen das Verbot der Holocaustleugnung unterschiedlich. Ernst Nolte forderte 1994 eine „Versachlichung der Geschichte“ und lehnte vorgegebene „Dogmen“ oder „offenkundige Wahrheiten“ ab: Geschichte sei kein Rechtsgegenstand. In einem freien Land sei es weder Sache des Parlaments noch der Justiz, geschichtliche Wahrheiten zu definieren. Eberhard Jäckel kritisierte 2007: „In der großen Auseinandersetzung um die Entnazifizierung hat Eugen Kogon in den fünfziger Jahren einmal gefordert das Recht auf den politischen Irrtum. Und ich glaube, das muss eine freie Gesellschaft einräumen, und sie muss auch hier das Recht auf, ja, auf Dummheit erlauben. Auch Geisteskrankheit kann ja nicht verboten werden… Hier geht es darum, dass ein bestimmtes Geschichtsbild verboten werden soll, und das scheint mir einer freien Gesellschaft nicht würdig zu sein.“ Jäckel plädierte für das Ignorieren der Holocaustleugner, solange sie nicht direkt zu Gewalt gegen Personen und Sachen aufriefen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

"Obwohl es Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug. Das Bundesverfassungsgericht überprüft nicht, ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewendet haben; es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht"

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht

"Carl Schmitt hat diese Dialektik aufgezeigt, die aus der Politisierung des Menschheitsbegriffs entspringt. Zum Behufe des ewigen Friedens soll die Menschheit zum politischen Subjekt werden. Tritt der erwartete Frieden dann nicht ein, so kann der Menschheitsgläubige gar nicht anders, als seinen Feind aus eben jener Menschheit auszustoßen. Andernfalls, so die Logik, wäre er ja selbst der Unmensch, der die Gebote der einen Menschheit verletzt.Die Verbannung aus dem ethischen Raum macht die Vernichtung des Verbannten zur moralischen Pflicht. Denn der Unmensch ist weder Feind noch soziales Problem. Er ist das Böse, das um der Heiligkeit des Guten willen ausgelöscht werden muß."

https://sezession.de/57281/mensch-untermensch-unmensch


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