Widerstandsrecht und Demokratie

Kosh, Mittwoch, 13.06.2018, 10:30 (vor 2136 Tagen) @ Reffke2494 Views

- Doch solange "Konflikte noch in zivilen Formen" ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange "friedlicher Protest noch Gehör" finden kann, dürften sie es nicht.

Vorneweg: Nachvollziehbar ist z.B. die Formulierung “sollten sie es nicht”, weil in der PRaxis die Risiken einer unkontrollierten Abwicklung abrubt zunehmen, was vorgängig von allen Seiten sorgfältig abgewogen werden sollte.

Tatsächlich aber darf die MASSE, mit dürfen hat es eigentlich auch nichts zu tun, KANN die MASSE jederzeit ihre UrMACHT auf sich zurück übertragen. Sprich, der Gesellschaftsvertrag der MASSE mit den Eliten, die als MACHTinhaber, jedoch nie als -eigentümer walten, kann ohne Vorankündigung jederzeit gekündigt werden. Dabei ist völlig egal, was in welcher Verfassung drin steht. Begründung: Der Auftritt der MASSE ist MACHTdemonstration und Argument per se. Konsequent durchgeführt sehen sich Eliten ohne Polizei und Armee auf ihre Plätze verwiesen und haben damit keine Möglichkeit mehr, MACHT auszuüben, weil ihre ausübenden MACHTelemente in der MASSE aufgegangen sind.

- Es müssten "alle Mittel der Normallage" versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den "heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen", betont Isensee.

Somit kann es sich niemals um einen Rechtsbruch handeln, wenn die MASSE ihre UrMACHT ausübt. Anders liegt der Fall, wenn Einzelne oder Minderheiten ohne Rückendeckung der MASSE ihre individuelle UrMACHT ausüben. In der Sprechweise der Demokratie haben sie in diesem Fall nicht die Mehrheit - die MASSE - hinter sich. Isensee erhält damit gewisserMASSEn Recht.

Die Amis auf Kurs
Grüsse
kosh

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PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.


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