Wie Demokratie Gesetze rückwirkend ändert

Kosh, Dienstag, 12.06.2018, 15:26 (vor 2137 Tagen) @ D-Marker2581 Views

- Da die NS-Verbrechen ursprünglich 20 Jahre seit der Tatzeit 1945 verjähren sollten, kam es 1965 im Deutschen Bundestag zu einer Verjährungsdebatte. Zunächst wurde die Verjährungsfrist auf 1969 verschoben, indem das Gründungsjahr der Bundesrepublik 1949 zugrunde gelegt wurde. 1969 wurde die Verjährungsfrist um zehn Jahre verlängert, 1979 wurde sie für Mord und Völkermord aufgehoben.

Aprospos nie wieder: Was einmal geschieht, kann wieder geschehen, nicht nur vor und während des 2. Weltkriegs. Z.B. 4 mal: 1945, 1965, 1969, 1979. Diese Eskalation der Verjährung entspricht ziemlich genau der beobachtbaren Erbschuldentwicklung in der BRDDR 2.0

Jedes Gesetz kann rückwirkend aufgehoben, durch ein anderes ersetzt oder reaktiviert werden - stets im Einklang mit der Demokratie. Was wir heute tun ist morgen Verbrechen oder umgekehrt, Verbrechen von heute können morgen legitimiert werden. Alles ist nur eine Frage der Verwaltung der UrMACHT. Auch Verbrechen sind nicht per se strafbar, wenn keine MACHT sich darum kümmert. Jeder aufmerksame Medienkonsument lernt, dass diese Dinge Alltag sind. Selbst jene, welche die Herangehensweise des Herrn Mausfeld favorisieren, werden von ihm darauf aufmerksam geMACHT, dass es noch nie anders war. Wenn aber der Apfel stets vom Stamm fällt, warum wird daraus nicht ein “Gesetz” geMACHT so wie bei Newton? Weil Emotionen recht und billig sind?

Die Amis auf Kurs
Grüsse
kosh

--
PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung