Im Recht liegt erst mal der Unterschied,..

Martin, Montag, 11.06.2018, 20:30 (vor 2117 Tagen) @ D-Marker2740 Views

...wobei Du jetzt einen Sprung in die USA gemacht hast. Das hat jetzt wieder nichts mit dem deutschen Einbruch zu tun um den Staatstrojaner einzuschleusen.

Die ursprüngliche Frage am Anfang des Threads dürfte damit aber nichts zu tun haben.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung