Das täuscht unheimlich

D-Marker, Montag, 11.06.2018, 19:48 (vor 2117 Tagen) @ Martin3017 Views

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Polizei-soll-in-Wohnungen-einbre...

"...In dem kurz gehaltenen Papier ist die Rede von einem "gesetzlichen Betretungsrecht". Dieses sei nötig, da die vom Bundesgesetzgeber voriges Jahr in der Strafprozessordnung neu geschaffenen breiten Befugnisse für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen "mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind". Bisher müssen die Strafverfolger die benötigte Spionagesoftware, mit der gegebenenfalls auch Verschlüsselung umgangen werden soll, in der Regel übers Internet per E-Mail oder Downloads auf die auszuforschenden IT-Systeme schleusen. Das führt in der Praxis offenbar teils zu erheblichen Schwierigkeiten..."

Die dürfen nicht nur lesen, sondern auch löschen oder aufspielen.

Warum?

https://www.youtube.com/watch?v=SGD2q2vewzQ

Gruß
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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