Das macht jeder ordentliche Steuervermeider so, dass er sich VOR der Tat absichert.

Silke, Mittwoch, 06.06.2018, 04:44 (vor 2151 Tagen) @ Centao2737 Views
bearbeitet von Silke, Mittwoch, 06.06.2018, 04:51

Nun ist aber, lieber Centao,

der Erbfall ohne kompetentes Mangegment eingetreten, wie praktisch sehr sehr häufig in BRD geschieht, weil die Erblasser nicht in die Verantwortung treten wollten oder konnten.
Hasso möchte nun aber, freundlich-menschlich, wie er hier bekannt ist, den Leuten helfen, unnötige Steuern zu vermeiden.
Der kostengünstigste Gutachter wäre hierbei aber imho eine schlechte Entscheidung.

Meines Wissens bestimmt erst einmal das Finanzamt den Wert der Immobilie mit den übermittelten Daten nach
Bewertungsgesetz(BewG)
im Rahmen vom
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unter Berücksichtigung der aktuelle ErbStR - Erbschaftsteuer-Richtlinien.

Die machen das oberflächlich und nicht zum Vorteil des Kunden mit einfacher Software ähnlich der Onlinebewertungsoption -> Feststellungsbescheid = Wert zu hoch.
Wenn man mit dem Ergebnis zufrieden ist -> dann gut,
wenn nicht dann Widerspruch und eigenen Sachverständigen ran.

Bevor ich da aber einige tausend € in den Sand setzte würde ich mit "den Freundlichen" abstimmen, wen ich zu meiner Verteidigung nehmen darf.
Die "Stellungnahme eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.-Ing." mit Hinweisen auf Minderung gegenüber dem angenommenen Wert kann abgelehnt werden.
Dann muss ich sowieso klagen. Dann kläre ich das doch aber besser mit einem Anwalt meines Vertrauens, bevor ich irgendwelche Angaben mache.

Es ist allerdings systemisch sehr schwierig, gute strategische
Steuerberatung zu bekommen. Jetzt eben kann der Erbfall richtig abkassiert
werden.

Deshalb wäre der Fall für viele Interessenten hilfreich, die sich vor einem Erbfall grob über das Verfahren informieren und noch rechtzeitig disponieren wollen.

Aber dies ist eben nicht alles. Nachlassverwalter können soviel erzählen
zu den Verhältnissen zwischen Erblasser und Erben.., dem Spiegelbild
unserer Gesellschaft.

Es gibt keine Gerechtigkeit sondern nur Macht- und Ohnmachtpositionen.
Da ich hier rechtlich nicht versiert genug bin nehme ich mir bei drohender Auseinandersetzung eine/n kompetente/n Fachmann/Frau, mache mich aber selber ausreichend kundig und beteilige mich aktiv am Verfahren indem ich die Verantwortung nicht aus der Hand gebe.

Das Katasteramt macht freilich auch Gutachten, und dieser und jener Gutachter sind sicher nicht angreifbar, aber ich muss mich doch mit dem FA abstimmen und das mache ich in der Größenordnung...
...nicht ohne meinen Anwalt.[[zwinker]]

Liebe Grüße
Silke


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