Ich habe einen amtlich bestellten und vereidigten Gutachter geholt und bezahlt.

Olivia, Dienstag, 05.06.2018, 18:14 (vor 2145 Tagen) @ Hasso3111 Views

Das kostet trotz allem nicht die Welt und ist ganz speziell in einer Erbschaftsangelegenheit besser, als dass hinterher "böses" Blut entsteht, weil irgend jemand meint, er sei "übervorteilt" worden.

Bei Kontakt mit den Banken (falls jemand das Ganze rauskaufen möchte), ist ein solcher Gutachter eh Voraussetzung.

Ansonsten wird dir jeder Makler "freiwillig" einen solchen Wisch erstellen. Der ist aber nichts wert.

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