Danke... ein wertvoller Hinweis, an den ich auch schon gedacht habe!

Hasso, Dienstag, 05.06.2018, 12:05 (vor 2151 Tagen) @ valuereiter3422 Views
bearbeitet von Hasso, Dienstag, 05.06.2018, 12:37

und eine um 10 % = 150.000 Euro höhere Bewertung als unbedingt notwendig
wird bei der Erbschaftssteuer wohl schnell fünfstellig!
(während ein im Sinne seines Kunden schätzender Gutachter vielleicht
eher ausreizt, wie niedrig er die Hütte schätzen kann, ohne dass ihm das
Gutachter im Finanzamt zerrissen wird ;) )

Hallo valuereiter,
ein super Hinweis... genau das habe ich mir schon 2011 bei der Wohnungsschätzung gedacht, denn der Makler taxierte einen hohen Traumwert für meine Mietwohnung und ich dummer Laie musste den Makler auf das "zweischneidige Schwert" hinweisen!
Herzlichen Dank an Dich und die anderen netten Ratgeber!
Hasso


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