@Hasso, dem hier von @Ciliegia, ist nicht viel hinzuzufügen..

Centao, Dienstag, 05.06.2018, 09:41 (vor 2145 Tagen) @ Ciliegia3257 Views

ausser, das das Finanzamt die Werte natürlich auch selbst abschätzt.

Bei diesen Summen zu den Verkehrswerten brauchst Du zwingend ein gerichtsfestes Gutachten vom kammerbestellten SV. Die Kosten dazu sind sicherlich steuerlich absetzbar.

In diesen Gutachten sind dann auch die üblichen Mängellisten formuliert, die den Verkehrswert erheblich drücken können. Dieses bietet legal Chancen zum Gespräch.

Diese "kostenlos" Scheixxe der Drückerkolonnen vergiß am besten sofort!

Beste Grüße,
CenTao


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