Reagieren nach Art. 20 GG "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist"

b.o.bachter, Samstag, 02.06.2018, 17:38 (vor 2145 Tagen) @ Falkenauge1451 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 02.06.2018, 17:43

Aus Art. 20 GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die Regierung versucht die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Ob dies bereits restlos erfolgt ist, wird die Organklage der AfD-Fraktion beweisen. Da die Angelegenheit nicht höher gehängt werden kann, müsste doch gelten: Wird die Klage abgewiesen, oder nicht im Sinne der Klägerin entschieden, ist offenkundig keine andere Abhilfe möglich und jeder Bürger zum Widerstand berechtigt.

Wann denn, wenn nicht dann?

Man braucht nicht Jurist zu sein, um klar und ohne auch nur den Hauch von Zweifeln zu erkennen, dass die Regierung A. D. Merkel illegal handelt und so den mit Ausführung und Verwaltung befassten Beamtenaparat ebenfalls in die Gesetzlosigkeit treibt und zwingt.

Das Rechtsstaatsprinzip wird vergewaltigt. Mehr prinzipieller Mißstand geht nicht, was offensichtlich und fraglos so ist - im Gegensatz zu anderen gesetzlich so deklarierten Vorgängen. Letzteren verdanken wir allerdings die Erkenntnis, dass Offenkundigkeiten keines Beweises bedürfen, bzw deren Erörterung sogar bei schwerer Strafe verboten sein kann. Von daher könnte man sich die Klage also auch sparen und direkt in Berlins Verbrecher-Depot zur Tat schreiten.


Guten Tag Falkenauge,

wieder ein Text von Dir, auf den man hier und da gut mal verweisen kann. Und wenn ich mich schon dazu äußer, dann auch noch eine eher rhetorische Frage zu einer Stelle, die mir etwas aufstößt.

...eine Klage gegen ein demokratiefernes „Regime“, das schon jetzt nicht mehr rückgängig zu machende negative Folgen von einmaligem historischem Ausmaß herbeigeführt hat.

Nicht mehr rückgängig zu machen? Genau darum muss es doch auch gehen. Wie sollte Illegalität durch illegales Handeln zur Legalität werden können? Es ist notwendig, eine effektive Abschiebekultur für die Altfälle zu etablieren.


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