Vom Gast zum nichtintegrierten Mitbürger

Falkenauge, Freitag, 01.06.2018, 15:54 (vor 2153 Tagen) @ Otto Lidenbrock2368 Views

Das grundsätzliche Problem ist, dass die Gastarbeiter in den 1960er Jahren ja gar nicht als Einwanderer gekommen sind, um sich hier zu integrieren. Die ursprüngliche Absicht zurückzukehren gaben sie auf, weil es ihnen hier besser ging. Sie blieben und wurden auf wundersame Weise deutsche Staatsbürger wie integrierte Einwanderer, aber ohne integriert zu sein.

Mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei vom 12.9.1963 und einem maßgebenden EuGH-Urteil wurden die türkischen und kurdischen Gastarbeiter schließlich als „Einwanderer“ rechtlich den Einheimischen weithin gleichgestellt. Sie wurden Mitbürger, ohne dass die deutsche Volksvertretung dies gesetzlich jemals entschieden hätte.

Und so geht es jetzt mit den Massen von Migranten ebenso.

Vgl.:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/06/01/verfassungsklage-gegen-regieren-nach-a...


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